Bio-Siegel

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Informationsstelle Bio-Siegel

Telefon: 0228 6845-2200
E-Mail: bio-siegel@ble.de

Zurzeit sind insgesamt 106.636 Produkte von 7.054 Unternehmen für die Kennzeichnung mit dem nationalen staatlichen Bio-Siegel in der Bio-Siegel-Datenbank registriert. (Stand: 29. Februar 2024)


Film ab: Wie nutze ich das Bio-Siegel für mein Unternehmen?


Darf ich das Bio-Siegel für die Kennzeichnung meiner Produkte nutzen?

Das Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) dürfen Sie zur Kennzeichnung Ihrer Produkte zusätzlich zum EU-Bio-Logo (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund) verwenden. Dies setzt voraus, dass Ihr Unternehmen bereits durch eine Kontrollstelle gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert wurde und Sie damit berechtigt sind, das EU-Bio-Logo zu nutzen. 

Folgende Produkte können gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert werden:      

  • lebende oder unverarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft oder Aquakultur,
  • verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und solche aus Aquakultur, die zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind,
  • vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.

Folgende Produkte können NICHT gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert werden:

  • Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wildlebender Tiere,
  • Kosmetika,
  • Arzneimittel,
  • Erzeugnisse aus Umstellungsbetrieben.

    Das EU-Bio-Logo

    Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Kennzeichnung vorverpackter Biolebensmittel mit dem EU-Bio-Logo, dem dazugehörigen Kontrollstellencode und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten seit dem 1. Juli 2012 verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt für Produkte aus dem ökologischen Landbau und Biolebensmittel, die einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren.

    Mehr Informationen zum EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

    Das Bio-Siegel

    Das Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Die Nutzung ist kostenlos.

    Alle Informationen rund um die Nutzung des Bio-Siegels erhalten Sie in der Rubrik "Schritte zum Bio-Siegel".

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