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Hintergrundinformationen
Infos zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit der Bio-Siegel-Homepage
Die Prüfung der Barrierefreiheit der Homepage des Bio-Siegels durch das
Projekt BIK im August 2008 erbrachte mit 95,25 von 100 möglichen Punkten ein sehr gutes Ergebnis.
Hier finden Sie das
BITV-Prüfergebnis.
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Im Sinne der Barrierefreiheit sind PDF-Dokumente auf der Bio-Siegel-Homepage zum Teil nicht einwandfrei zugänglich. Barrierearme Dateien werden im Titel-Text, den Sie beim Überfahren des Links mit der Maus sehen, als solche gekennzeichnet.
Ab dem 1. Oktober 2007 werden alle PDF-Dateien, die neu in das Portal eingestellt werden, barrierearm zur Verfügung gestellt. Dateien, die vor diesem Datum eingestellt wurden, werden nach Möglichkeit überarbeitet bzw. eine HTML-Alternative zur Verfügung gestellt.
Was bedeutet "Barrierefreiheit"?
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
Nach §4 BGG bedeutet „Barrierefreiheit“ für Web-Inhalte:
"Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltet Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".
Nach § 11 des BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Auf Grund dieses Paragrafen hat das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.

