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Hintergrundinformationen
Werbung mit dem Bio-Siegel

- Produktpräsentation: "Bio-Siegel Pyramide"
Bedingt durch den positiven Trend in der Bio-Branche, den bereits hohen Bekanntheitsgrad des Siegels beim Verbraucher, die zunehmenden Kontaktraten über die Produkte in den Verkaufsstätten und die verschiedenen Informationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) steigt die Bedeutung des staatlichen Zeichens in der Verbraucherkommunikation stetig.
Die Verwendung des Bio-Siegels zum Zwecke der Werbung ist möglich und erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Produkte mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden dürfen. Daher können sowohl Preis-Displays, die Bio-Produkte auszeichnen, als auch z.B. Regale, in denen Bio-Produkte angeboten werden, mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Ebenso kann mit Deckenhängern oder Schaufensteraufklebern geworben werden. Die Maximalgröße des Bio-Siegels von 33 mm darf im Falle der Nutzung des Bio-Siegels zu Werbezwecken überschritten werden.
Kostenlose Werbe- und Informationsmaterialien
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Public Relation-Leitfaden
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