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Bio-Siegel

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  •  Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
  • 10 Fragen und Antworten zur Nutzung des Bio-Siegels

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Hintergrundinformationen

Checkliste für Importeure von Bio-Produkten

Als Importeur dürfen Sie das Bio-Siegel nur dann zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen.

1. Ihr Importunternehmen nimmt als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 teil

Kontrollformular

Ein Import von Bio-Produkten und die Kennzeichnung der Produkte mit dem Bio-Siegel darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die gemäß den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert und zertifiziert werden. Im Informationsportal Oekolandbau.de finden Sie eine Externer Link Übersicht über die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Als Importunternehmen müssen Sie also zunächst Ihre Tätigkeit bei einer zugelassenen Kontrollstelle anmelden und einen Kontrollvertrag abschließen. Im Informationsportal oekolandbau.de finden Sie eine Liste der Kontrollstellen, die in Deutschland zugelassen sind: Externer Link Zur Kontrollstellenliste.

Nach erfolgtem Vertragsabschluss wird Ihr Unternehmen bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes registriert. Hier finden Sie eine Liste mit den  Externer Link Adressen der zuständigen Behörden der Bundesländer.

2. Das importierte Produkt ist gemäß den einschlägigen Importbestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert

Kontrolle der Produktion

Waren, die in anderen Mitgliedstaaten der EU im Einklang mit den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert wurden, unterliegen dem freien Warenverkehr in der gesamten EU. Für Waren aus Drittländern gelten spezielle Importbestimmungen.

Mit dem Bio-Siegel dürfen gekennzeichnet werden:

Ökologische Erzeugnisse, die

  • entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) in anderen Mitgliedstaaten der EU produziert oder
  • nach speziellen EG-Importbestimmungen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) eingeführt werden, sofern mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau kommen.

Externer Link Hier finden Sie eine Liste der in der EU zugelassenen Kontrollstellen (pdf-Datei).

Bio-Produkte aus Drittländern

Gegenwärtig wird zwischen zwei Gruppen von Drittländern unterschieden. Die eine Gruppe verfügt über Rechtssysteme im ökologischen Landbau, deren Gleichwertigkeit mit den EG-Rechtsvorschriften durch die Aufnahme dieser Länder in Anhang III der  Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 (Verzeichnis der anerkannten Drittländer oder Drittlandliste) durch die EU anerkannt ist. Nur die gelisteten Erzeugnisse dieser Länder können ohne spezielle Vermarktungsgenehmigung in die EU eingeführt und mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau vermarktet werden. Voraussetzung ist, dass sie von einer für das Drittland anerkannten Kontrollstelle kontrolliert und zertifiziert worden sind.

Bei den anderen Drittländern prüfen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der EU vor der Genehmigung der Vermarktung importierter Ökoprodukte, ob die der Produktion zu Grunde liegenden Standards und die Kontrollmaßnahmen vor Ort denen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gleichwertig sind. Erst wenn dies nachgewiesen ist und eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt, dürfen Erzeugnisse aus diesen Ländern in die EU eingeführt und mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau vermarktet werden.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die zuständige Behörde für die Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen. Auf der Homepage der BLE finden Sie mehr  Informationen zur Erteilung einer Genehmigung für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen nach den EG-Rechtsvorschriften.

Allgemeine Anfragen können telefonisch oder per Mail gerichtet werden an:

Corina Feustel
Tel.: 0228/ 6845 99 - 2914
E-mail: Kontakt corina.feustel@ble.de

3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung

Design Guide

Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln nur gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Im Design-Guide finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung, etc.) des Bio-Siegels.

Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung und den Design-Guide zum Herunterladen: Zu den Gestaltungsrichtlinien

Hier finden Sie die Externer Link Öko-Kennzeichenverordnung.

Das Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Inhaber der Marke verfolgt.

4. Sie haben das Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt

Anzeigeformular

Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel erstmalig in Verkehr bringen, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

A Registrierung über das Anzeigeformular

Laden Sie sich das PDF-Datei Anzeigeformular als PDF-Datei (deutsch, ca. 40 kB) (PDF-Dokument, 96 KB) herunter, füllen es aus und senden es per Fax, postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse:

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

B Online-Anzeige

Nutzen Sie die Online-Datenbank der Informationsstelle Bio-Siegel.

Bitte beachten Sie: Auch bei selbst erfolgter Eintragung in der Bio-Siegel Datenbank, müssen Sie ein Musteretikett an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung senden, damit Ihr Eintrag freigeschaltet werden kann.

5. Sie haben ein Musteretikett an die Informationsstelle Bio-Siegel gesendet

Zu jeder Anzeige (postalisch, fax oder online) müssen die Musteretiketten der angemeldeten Produkte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesendet werden. Dies kann per Post oder Fax (auf einem DIN-A4-Blatt aufgeklebt) oder per E-Mail als pdf-Datei geschehen. 

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

Zugang zur Datenbank

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen, bzw. Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Daten aus der Bio-Siegel Produkt- und Unternehmensdatenbank.

Wenn Sie einen Zugang mit eigenem Passwort angelegt haben, können Sie Ihre Einträge selbstständig aktualisieren und haben dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse hinzuzufügen. Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Hier finden Sie die Produkt- und Unternehmensdatenbank Bio-Siegel.

Bitte beachten Sie:

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels ist strafbar und kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Die bei der Produktanzeige gemachten Angaben können den für die Überwachung des ökologischen Landbaus zuständigen Länderbehörden für Kontrollzwecke zur Verfügung gestellt werden.