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Bio-Siegel

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  •  Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
  • 10 Fragen und Antworten zur Nutzung des Bio-Siegels

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Hintergrundinformationen

Checkliste für Hersteller von Bio-Produkten

Als Hersteller dürfen Sie das Bio-Siegel nur dann zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen.

1. Ihr Unternehmen nimmt als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 teil

Kontrolle der Betriebsunterlagen

Eine Auszeichnung von Produkten mit dem Bio-Siegel darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die dem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Basisverordnung unterliegen.

Im Informationsportal Oekolandbau.de finden Sie einen Überblick über die Externer Link EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Die produktionstechnischen Anforderungen für Agrarbetriebe und verarbeitende Unternehmen finden Sie in den Kapiteln 1, 2 und 5 der Externer Link Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Kapitel 1 und 2 (Anhang I, II, V, VI und VII) der Externer Link Verordnung (EG) Nr. 889/2008, sowie in Kapitel 4 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Kapitel 3 (Anhang VIII und IX) der Verordnung (EG) Nr. 889/2008.

Die Einhaltung der EG-Rechtsvorschriften muss von einer anerkannten Kontrollstelle regelmäßig überprüft werden. Jedes Unternehmen, welches Bio-Produkte erzeugt, verarbeitet, handelt, lagert oder importiert, ist verpflichtet, sich an eine der in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen zu wenden. Im Informationsportal Oekolandbau.de finden Sie die Adressen aller in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen: Externer Link Zur Kontrollstellenliste.

2. Das Produkt ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert

Ökologische Erzeugnisse, die entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) produziert, verarbeitet bzw. importiert werden, dürfen mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung

Design Guide für die Nutzung des Bio-Siegels

Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Im Design-Guide finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung, etc.) des Bio-Siegels.

Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung und den Design-Guide zum Herunterladen: Zu den Gestaltungsrichtlinien

Hier finden Sie die Externer Link Öko-Kennzeichenverordnung.

Das Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Inhaber der Marke verfolgt.

4. Sie haben das Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt

Anzeigeformular für Bio-Siegel-Produkte

Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel erstmalig in Verkehr bringen, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

A Online-Anzeige

Nutzen Sie das Online-Formular der Informationsstelle Bio-Siegel (siehe Login-Buttons in der rechten Spalte unter "Zeichennutzer-Intranet".

B Registrierung über das Anzeigeformular

Laden Sie sich das PDF-Datei Anzeigeformular als PDF-Datei (deutsch, ca. 40 kB) (PDF-Dokument, 96 KB) herunter, füllen es aus und senden es per Fax, postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse:

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

Bitte beachten Sie: In jedem Fall müssen Sie ein Musteretikett an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung senden, damit Ihr Eintrag freigeschaltet werden kann.

5. Sie haben ein Musteretikett an die Informationsstelle Bio-Siegel gesendet?

Etiketten für Bio-Tee

Zu jeder Anzeige (postalisch, fax oder online) müssen die Musteretiketten der angemeldeten Produkte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesendet werden. Dies kann per Post oder Fax (auf einem DIN-A4-Blatt aufgeklebt) oder per E-Mail als pdf-Datei geschehen.

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

Zugang zur Datenbank

Bio-Siegel

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen, bzw. Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Daten aus der Bio-Siegel Produkt- und Unternehmensdatenbank.

Wenn Sie einen Zugang mit eigenem Passwort angelegt haben, können Sie Ihre Einträge selbstständig aktualisieren und haben dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse hinzuzufügen. Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Hier finden Sie die Produkt- und Unternehmensdatenbank Bio-Siegel.

Bitte beachten!

Bitte registrieren Sie sich nur einmal unter Ihrer Kundennummer. Diese Kundennummer ist zukünftig Ihr Aktenzeichen, unter dem wir Ihre Ihre Eintragungen bearbeiten werden.

Falls Sie Ihre Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte nicht ein zweites Mal neu an, sondern kontaktieren Sie die Informationsstelle Bio-Siegel:

Telefonnummer: 0228/6845-3979 oder -3355

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de


Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels ist strafbar und kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Die bei der Produktanzeige gemachten Angaben können den für die Überwachung des ökologischen Landbaus zuständigen Länderbehörden für Kontrollzwecke zur Verfügung gestellt werden.