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Bio-Siegel

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  •  Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
  • 10 Fragen und Antworten zur Nutzung des Bio-Siegels

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Hintergrundinformationen

Checkliste für Gastronomiebetriebe

Als Außer-Haus-Verpfleger dürfen Sie das Bio-Siegel nur dann zur Kennzeichnung von Produkten z.B. auf der Speisekarte nutzen, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen.

1. Ihr Betrieb nimmt als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 teil

Wird eine Speise, eine Komponente oder eine Zutat mit "Bio" (oder "biologisch", "Öko", "ökologisch") an der Speisenausgabe, auf der Speisekarte oder auf einer Tafel im Speisesaal ausgewiesen, so ist eine Teilnahme am Kontrollverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nötig. Hier finden Sie einen Überblick über die Externer Link EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften muss von einer anerkannten Kontrollstelle regelmäßig überprüft werden. Jedes Unternehmen, welches Bio-Produkte erzeugt, verarbeitet, handelt, lagert oder importiert, ist verpflichtet, sich an eine der in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen zu wenden. Im Informationsportal Oekolandbau.de finden Sie die Adressen aller in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen: Externer Link Zur Kontrollstellenliste.

2. Das Gericht / die Komponente ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert

Ökologische Erzeugnisse, die entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) produziert, verarbeitet bzw. importiert werden, dürfen mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung

Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Im Design-Guide finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung, etc.) des Bio-Siegels.

Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung und den Design-Guide zum Herunterladen: Zu den Gestaltungsrichtlinien.

Hier finden Sie die Externer Link Öko-Kennzeichenverordnung.

Das Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Inhaber der Marke verfolgt.

4. Sie haben das Gericht / die Komponente bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt?

Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel ausloben, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

A Registrierung über das Anzeigeformular

Laden Sie sich das PDF-Datei Anzeigeformular als PDF-Datei (deutsch, ca. 40 kB) (PDF-Dokument, 96 KB) herunter, füllen es aus und senden es per Fax, postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse:

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

B Online-Anzeige

Nutzen Sie die Online-Datenbank der Informationsstelle Bio-Siegel.

Bitte beachten Sie: Auch bei selbst erfolgter Eintragung in der Bio-Siegel Datenbank, müssen Sie einen Auszug aus der Speisekarte oder anderen Beleg der Verwendung des Bio-Siegels an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung senden, damit Ihr Eintrag freigeschaltet werden kann.

5. Sie haben ein Muster an die Informationsstelle Bio-Siegel gesendet?

Zu jeder Anzeige (postalisch, fax oder online) muss ein Auszug aus der Speisekarte oder anderer Beleg der Verwendung des Bio-Siegels für angezeigte Produkte bzw. Speisen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesendet werden. Dies kann per Post oder Fax (auf einem DIN-A4-Blatt aufgeklebt) oder per E-Mail als pdf-Datei geschehen.

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

Zugang zur Datenbank

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen, bzw. Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Daten aus der Bio-Siegel Produkt- und Unternehmensdatenbank.

Wenn Sie einen Zugang mit eigenem Passwort angelegt haben, können Sie Ihre Einträge selbstständig aktualisieren und haben dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse hinzuzufügen. Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Hier finden Sie die Produkt- und Unternehmensdatenbank Bio-Siegel.

Bitte beachten Sie:

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels ist strafbar und kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Die bei der Produktanzeige gemachten Angaben können den für die Überwachung des ökologischen Landbaus zuständigen Länderbehörden für Kontrollzwecke zur Verfügung gestellt werden.