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Broschüren
- Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
- 10 Fragen und Antworten zur Nutzung des Bio-Siegels
Hintergrundinformationen
Checkliste für Gastronomiebetriebe
Als Außer-Haus-Verpfleger dürfen Sie das Bio-Siegel nur dann zur Kennzeichnung von Produkten zum Beispiel auf der Speisekarte nutzen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Ihr Betrieb nimmt als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 teil
Wird eine Speise, eine Komponente oder eine Zutat mit "Bio" (oder "biologisch", "Öko", "ökologisch") an der Speisenausgabe, auf der Speisekarte oder auf einer Tafel im Speisesaal ausgewiesen, so ist eine Teilnahme am Kontrollverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nötig. Hier finden Sie einen Überblick über die
EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Die Einhaltung der Rechtsvorschriften muss von einer anerkannten Kontrollstelle regelmäßig überprüft werden. Jedes Unternehmen, welches Bioprodukte erzeugt, verarbeitet, handelt, lagert oder importiert, ist verpflichtet, sich an eine der in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen zu wenden. Im Informationsportal Oekolandbau.de finden Sie die Adressen aller in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen:
Zur Kontrollstellenliste.
2. Das Gericht / die Komponente ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert
Ökologische Erzeugnisse, die entsprechend den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) produziert, verarbeitet bzw. importiert werden, dürfen mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
Die landwirtschaftlichen Zutaten der verarbeiteten Agrarerzeugnisse müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. Die übrigen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen in Anhang IX der Veordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgeführt oder von einem Mitgliedstaat der EU vorübergehend zugelassen worden sein.
3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung
Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln nur gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Im Design-Guide finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung, etc.) des Bio-Siegels.
Bei der Gestaltung der Speisekarten muss darauf geachtet werden, dass das Bio-Siegel nicht irreführend eingesetzt wird. Es darf nur die Produkte kennzeichnen, die aus ökologischem Anbau stammen. Aus diesem Grund muss das Bio-Siegel immer in unmittelbarer Nähe zu den Komponenten/ Gerichten etikettiert werden, auf die es sich bezieht.
Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung und den Design-Guide zum Herunterladen: Zu den Gestaltungsrichtlinien.
Hier finden Sie die
Öko-Kennzeichenverordnung.
Das Bio-Siegel ist zunächst bis zum Jahr 2021 markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Inhaber der Marke verfolgt.
4. Sie haben das Gericht / die Komponente bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt?
Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel ausloben, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
A Online-Anzeige
Nutzen Sie die Online-Datenbank der Informationsstelle Bio-Siegel
(siehe Login-Buttons in der rechten Spalte unter "Zeichennutzer-Intranet".
Bitte stellen Sie zu jedem Produkt, das Sie zur Etikettierung mit dem Bio-Siegel anzeigen eine pdf-Datei an der dafür vorgesehenen Stelle unter "Produkte" in der Datenbank ein.
Sollten pro Produkt mehrere Etiketten vorliegen (zum Beispiel Vorder- und
Rückenetikett) fassen Sie diese bitte in einer pdf-Datei zusammen oder senden Sie die Etiketten per mail an die unter 5. angegebene Adresse.
B Registrierung über das Anzeigeformular
Laden Sie sich das
Anzeigeformular als PDF-Datei (deutsch, ca. 40 kB) (PDF-Dokument, 69 KB) herunter, füllen es aus und senden es per E-Mail, Fax oder Post an folgende Adresse:
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Informationsstelle Bio-Siegel
Referat-521 - Juristischer Dienst Abt. 5
Ökologischer Landbau, Bewilligung ELER
53168 Bonn
Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907
E-Mail:
bio-siegel@ble.de
5. Sie haben ein Muster an die Informationsstelle Bio-Siegel gesendet?
Zu jeder Anzeige (in online Datenbank, per e-mail, per Fax oder Post) müssen die Musteretiketten der angemeldeten Produkte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesendet werden.
Dies kann in der online Datenbank direkt in einer pdf-Datei pro angezeigtes Produkt, per E-Mail als pdf-Datei sowie per Fax oder Post (auf einem DIN-A4-Blatt aufgeklebt) geschehen.
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Informationsstelle Bio-Siegel
Referat-521 - Juristischer Dienst Abt. 5
Ökologischer Landbau, Bewilligung ELER
53168 Bonn
Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907
E-Mail:
bio-siegel@ble.de
Zugang zur Datenbank
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen, bzw. Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Daten aus der Bio-Siegel Produkt- und Unternehmensdatenbank.
Wenn Sie einen Zugang mit eigenem Passwort angelegt haben, können Sie Ihre Einträge selbstständig aktualisieren und haben dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse hinzuzufügen. Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Hier finden Sie die Produkt- und Unternehmensdatenbank Bio-Siegel.
Bitte beachten!
Bitte registrieren Sie sich nur einmal unter Ihrer Kundennummer. Diese Kundennummer ist zukünftig Ihr Aktenzeichen, unter dem wir Ihre Eintragungen bearbeiten werden.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte nicht ein zweites Mal neu an, sondern kontaktieren Sie die Informationsstelle Bio-Siegel:
Telefonnummer: 0228/6845-3979 oder -3355
E-Mail:
bio-siegel@ble.de
Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels ist strafbar und kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
Die bei der Produktanzeige gemachten Angaben können den für die Überwachung des ökologischen Landbaus zuständigen Länderbehörden für Kontrollzwecke zur Verfügung gestellt werden.

