Kontrollen nach EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Betriebsunterlagen
Prüfung der Buchhaltungsunterlagen

Alle Betriebe oder Unternehmen, die unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut oder Vermehrungsgut erzeugen, aufbereiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten, müssen sich dem Kontrollverfahren nach der EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau unterziehen und sich bei der zuständigen Behörde anmelden.

Mit Inkrafttreten der Neufassung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zum 1. Januar 2009 sind auch die Bereiche Aquakultur, Meeresalgen und die Hefeherstellung kontrollpflichtig.

Externer Link Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Rechtsvorschriften für den ökologische Landbau.

Sofern in der Verordnung für bestimmte Tierarten, Wasserpflanzen und Mikroalgen keine spezifischen Erzeugungsvorschriften festgelegt sind, gelten bestehende gesetzliche Bestimmungen bzw. von den Mitgliedsstaaten akzeptierte oder anerkannte private Standards. In Deutschland sind das grundsätzlich die Richtlinien der Verbände des ökologischen Landbaus.

Wie wird kontrolliert?

Kontrollgespräch

Die Unternehmen werden mindestens einmal pro Jahr auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert. Risiko bezogen können weitere, unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Dabei können auch Proben für Untersuchungen in Hinblick auf nicht mit den Rechtsvorschriften konforme Produktionsverfahren gezogen werden.

Die Kontrolle umfasst:

  • die Besichtigung sämtlicher Betriebsgebäude,
  • eine Begutachtung der Flächen und Kulturen,
  • die Überprüfung des Betriebsmittelzukaufs,
  • eine Plausibilitätsprüfung der verkauften Mengen,
  • die Überprüfung der Deklaration,
  • gegebenenfalls eine Überprüfung der Trennung zwischen ökologischer und konventioneller Produktion,
  • die Überprüfung der Vorgaben aus dem Umstellungsplan und der bei der letzten Inspektion erteilten Auflagen,
  • die Überprüfung der Haltungssysteme bzw. Haltungsbedingungen der Tiere sowie der Fütterung,
  • die Überprüfung der Rezepturen, des Rohwareneinkaufs und des Warenflusses in der Verarbeitung.

Der Kontrolleur hält die Ergebnisse der Inspektion in einem Prüfbericht fest. Der Betriebsleiter erhält eine Kopie dieses Berichtes und nach der Bearbeitung durch die Kontrollstelle die Auswertung mit Erläuterungen oder gegebenenfalls Auflagen sowie das Zertifikat (Konformitätsbescheid).

Externer Link Mehr Informationen zu Kontrollen finden Sie im Informationsportal Oekolandbau.de im Verarbeiter-Bereich