Kontrollen nach EG-Rechtsvorschriften

Betriebsunterlagen
Prüfung der Buchhaltungsunterlagen

Alle Betriebe oder Unternehmen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, aufbereiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten, müssen sich dem Kontrollverfahren nach der EG-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau unterziehen.

Mit Inkrafttreten der Neufassung der EG-Öko-Verordnung (Verordnung EG 834/2007) zum 1. Januar 2009 sind auch die Bereiche Aquakultur, Meeresalgen, vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau sowie die Hefeherstellung und Weinbereitung kontrollpflichtig.

Externer Link Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologische Landbau.

Sofern in der Verordnung für bestimmte Tierarten, Wasserpflanzen und Mikroalgen keine spezifischen Erzeugungsvorschriften festgelegt sind, gelten bestehende gesetzliche Bestimmungen bzw. von den Mitgliedsstaaten akzeptierte oder anerkannte private Standards. In Deutschland sind das die Richtlinien der Verbände des ökologischen Landbaus.

Wie wird kontrolliert?

Kontrollgespräch

Die Kontrolleure vereinbaren den Inspektionstermin mit dem Betriebsleiter, der die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen bereithält. Zusätzlich zu der jährlich angemeldeten Hauptkontrolle erfolgen bei mindestens zehn Prozent der Betriebe Stichprobenkontrollen.

Die Kontrolle umfasst:

  • die Besichtigung sämtlicher Betriebsgebäude,
  • eine Begutachtung der Flächen und Kulturen,
  • die Überprüfung des Betriebsmittelzukaufs,
  • eine Plausibilitätsprüfung der verkauften Mengen,
  • die Überprüfung der Deklaration,
  • gegebenenfalls eine Überprüfung der Trennung zwischen ökologischer und konventioneller Produktion,
  • die Überprüfung der Vorgaben aus dem Umstellungsplan und der bei der letzten Inspektion erteilten Auflagen,
  • die Überprüfung der Haltungssysteme bzw. Haltungsbedingungen der Tiere sowie der Fütterung,
  • die Überprüfung der Rezepturen, des Rohwareneinkaufs und des Warenflusses in der Verarbeitung,
  • die Einhaltung der Verbandsrichtlinien bei Verbandsbetrieben.

Der Kontrolleur hält die Ergebnisse der Inspektion in einem Prüfbericht fest. Der Betriebsleiter erhält eine Kopie dieses Berichtes und nach der Bearbeitung durch die Kontrollstelle die Auswertung mit Erläuterungen oder gegebenenfalls Auflagen sowie das Zertifikat (Konformitätsbescheid).

Externer Link Mehr Informationen zu Kontrollen finden Sie im Informationsportal Oekolandbau.de im Verarbeiter-Bereich