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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Informationsstelle Bio-Siegel:
Postadresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn
Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907
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Hintergrundinformationen
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

- Warenpräsentation: Kresseschalen mit Bio-Siegel
Rechtsgrundlage für das Bio-Siegel ist das
Öko-Kennzeichengesetz.
Im Hinblick auf die Kriterien für die Verwendung des Bio-Siegels nimmt das Öko-Kennzeichengesetz Bezug auf die Anforderungen der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften). Erzeugnisse, die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sind, müssen entsprechend diesen Vorschriften produziert und kontrolliert worden sein. Neben diesen Bestimmungen enthält das Öko-Kennzeichengesetz Straf- und Bußgeldvorschriften bei einem Missbrauch des Bio-Siegels.
Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-Siegels sind in der
Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) geregelt. Die Verordnung schreibt eine Anzeigepflicht vor der erstmaligen Verwendung des Bio-Siegels vor.
