Suche

Kontakt

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Informationsstelle Bio-Siegel:

Postadresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn 

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail über das Kontakt Formular

Hintergrundinformationen

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Kresseschalen
Warenpräsentation: Kresseschalen mit Bio-Siegel

Rechtsgrundlage für das Bio-Siegel ist das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) vom 10. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358).

Im Hinblick auf die Kriterien für die Verwendung des Bio-Siegels nimmt das Öko-Kennzeichengesetz Bezug auf die Anforderungen der von der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften). Erzeugnisse, die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sind, müssen entsprechend diesen Vorschriften produziert und kontrolliert worden sein. Neben diesen Bestimmungen enthält das Öko-Kennzeichengesetz Straf- und Bußgeldvorschriften bei einem Missbrauch des Bio-Siegels.

Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) vom 16. Februar 2002  geregelt. Die Verordnung schreibt eine Anzeigepflicht vor der erstmaligen Verwendung des Bio-Siegels vor.

Externer Link Übersicht über die Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau im Informationsportal Oekolandbau.de