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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Informationsstelle Bio-Siegel:

Postadresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn 

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

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Hintergrundinformationen

Welche grafischen Grundlagen müssen bei der Kennzeichnung beachtet werden?

Bio-Siegel in Schwarz-Weiß
Auch möglich: Das Bio-Siegel in Schwarz-Weiß

Druckvorlagen in den gängigsten Dateiformaten für die Verwendung des Bio-Siegels sowie Informationen zur Gestaltung und Verwendung des Siegels auf Verpackungen, für Werbemittel und Elemente der Verkaufsförderung können Sie auf der Seite "Gestaltungsrichtlinien" herunterladen.

Bei der Kennzeichnung der Produkte müssen die Vorschriften der Öko-Kennzeichenverordnung beachtet werden. Unter anderem bedeutet dies bei der grafischen Gestaltung der Etiketten: Die Minimalgröße des Siegels beträgt 10 mm und die Maximalgröße 33 mm - gemessen wird dabei von der linken äußeren bis zur rechten äußeren Ecke des grünen Randes.

Die Maximalbreite darf aber nur so weit genutzt werden, dass das "B" des Bio-Siegels nicht größer als 60 Prozent des größten Buchstabens der Produktbezeichnung ist. Bei Einhaltung der Minimalgröße muss nicht zusätzlich diese "60 Prozent-Regel" eingehalten werden. Um das Siegel gehört eine weiße Kontur in der gleichen Stärke wie der grüne Rahmen. Das räumliche Verhältnis der Wort- und Grafikbestandteile des Öko-Kennzeichens zueinander darf nicht verändert werden.

In einem Corporate Design Handbuch zur einheitlichen Verwendung des Bio-Siegels finden die Zeichennutzer Hilfestellungen, grafische Angaben und Vorlagen (z.B. zur Option "angepasste Farben" oder "transparenter Fond"). Das Corporate Design Handbuch ist mit der CD-ROM (s. o.) bei der Informationsstelle zu beziehen oder kann auf der Seite "Gestaltungsrichtlinien" herunter geladen werden.