Suche
Hintergrundinformationen
Unter welchen Umständen darf das Bio-Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?
Lobt ein Gastronomiebetrieb seine Speisen mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau aus, so ist dieser Betrieb kontrollpflichtig nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das heißt, der Betrieb muss sich kontrollieren und zertifizieren lassen!
Als zertifizierter Bio-Gastronomie-Betrieb können Sie das Bio Siegel - nachdem sie die Produkte bei der Informationsstelle Bio Siegel angezeigt haben - zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, also in der Außer-Haus Verpflegung mit Öko-Menüs, Öko-Komponenten und Rohstoffen. Voraussetzung ist, dass die ökologischen Erzeugnisse entsprechend den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und verarbeitet werden.
Die Verwendung des Bio-Siegels zum Zwecke der Werbung ist möglich und erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig. Bei der Werbung muss darauf geachtet werden, dass das Bio-Siegel nicht irreführend eingesetzt wird. Es muss eindeutig sein und darf sich nur auf Produkte aus ökologischer Erzeugung beziehen. Aus diesem Grunde sollte das Bio-Siegel am besten immer in unmittelbarer Nähe zu den Produkten verwendet werden, auf die es sich bezieht, oder ein entsprechender Hinweis den Bezug zu den Produkten herstellen

