Unter welchen Umständen darf das Bio-Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?

Gedeckter Tisch mit Informationskarte

Lobt eine Großküche ihre Speisen mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau aus, so ist dieser Betrieb kontrollpflichtig nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das heißt, der Betrieb muss sich kontrollieren und zertifizieren lassen!

Als zertifizierter Bio‑Gastronomie‑Betrieb können Sie das Bio‑Siegel - nachdem sie die Produkte bei der Informationsstelle Bio‑Siegel angezeigt haben - sowohl zur Kennzeichnung von Produkten, also in der Außer-Haus Verpflegung von Öko-Menüs, Öko-Komponenten und Rohstoffen, als auch zu Werbezwecken zum Beispiel auf einem Flyer, nutzen.

Weitere Informationen

Externer Link Ökolandbau.de - Großverbraucher