Unter welchen Umständen darf das Bio-Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?

Gedeckter Tisch mit Informationskarte

Lobt ein Gastronomiebetrieb seine Speisen mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau aus, so ist dieser Betrieb kontrollpflichtig nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das heißt, der Betrieb muss sich kontrollieren und zertifizieren lassen!

Als zertifizierter Bio-Gastronomie-Betrieb können Sie das Bio Siegel - nachdem sie die Produkte bei der Informationsstelle Bio Siegel angezeigt haben - zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, also in der Außer-Haus Verpflegung mit Öko-Menüs, Öko-Komponenten und Rohstoffen. Voraussetzung ist, dass die ökologischen Erzeugnisse entsprechend den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und verarbeitet werden.

Die Verwendung des Bio-Siegels zum Zwecke der Werbung ist möglich und erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig. Bei der Werbung muss darauf geachtet werden, dass das Bio-Siegel nicht irreführend eingesetzt wird. Es muss eindeutig sein und darf sich nur auf Produkte aus ökologischer Erzeugung beziehen. Aus diesem Grunde sollte das Bio-Siegel am besten immer in unmittelbarer Nähe zu den Produkten verwendet werden, auf die es sich bezieht, oder ein entsprechender Hinweis den Bezug zu den Produkten herstellen

Weitere Informationen

Externer Link Ökolandbau.de - Großverbraucher