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Kontakt
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Informationsstelle Bio-Siegel:
Postadresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn
Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907
E-Mail über das Kontakt Formular
Hintergrundinformationen
Muss die Verwendung des Bio-Siegels angezeigt werden?

- Bio-Obstsäfte
In der Öko-Kennzeichenverordnung ist geregelt, dass Erzeugnisse, die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden, bei der Informationsstelle Bio-Siegel vor der erstmaligen Verwendung anzuzeigen sind.
Alle Hersteller von Bio-Produkten, die das Bio-Siegel nutzen möchten, müssen diese anzeigen und pro Produkt ein Musteretikett (auf ein DIN-A4-Blatt aufgeklebt) an die Informationsstelle Bio-Siegel senden. Zur Anmeldung gibt es das
Anzeigeformular (PDF-Dokument, 96 KB) in der Öko-Kennzeichenverordnung.
Das ausgefüllte Anzeigeformular kann per Fax, postalisch oder per E-Mail der Informationsstelle Bio-Siegel übermittelt werden. Ebenso ist eine Online-Anmeldung möglich.
Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine E-Mail mit Zugangsdaten und hat dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse zur Bio-Siegel-Nutzung hinzuzufügen.
Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Nicht anmelden müssen sich Einkaufsstätten, die Produkte mit dem Bio-Siegel verkaufen und keine Kennzeichnung oder sonstige Aufbereitung der Produkte gemäß der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vornehmen oder vornehmen lassen.
Detailinformationen finden Sie unter "Schritte zum Bio-Siegel"
