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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Informationsstelle Bio-Siegel:

Postadresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn 

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

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Hintergrundinformationen

Können Importwaren mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden?

Bananen
Bio-Bananen aus der Dominikanischen Republik

Ja, alle entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung EG Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) hergestellten und kontrollierten Importprodukte aus anderen Mitgliedstaaten der EU sowie nach den speziellen Importbestimmungen eingeführten Produkte aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern), können mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Waren, die in anderen Mitgliedstaaten der EU in Einklang mit den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert wurden, unterliegen dem freien Warenverkehr in der gesamten EU. Für Waren aus Drittländern gelten spezielle Importbestimmungen, die in der Checkliste für Importeure im Einzelnen aufgeführt sind.

Hier finden Sie eine Checkliste für Importeure.