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Hintergrundinformationen
Darf Wein aus ökologisch erzeugten Trauben mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden?
Ab dem 01.08.2012 gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 203/2012 der Kommission vom 08.03.2012, die die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 um Regelungen zur ökologischen/biologischen Weinbereitung ergänzt. Geregelt werden unter anderem bestimmte zugelassene Verfahren der ökologischen/biologischen Weinbereitung. Darüber hinaus enthält der neue Anhang VIIIa eine Liste von Erzeugnissen und Stoffen, die bei der Herstellung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen des Weinsektors verwendet werden dürfen.
Für die Kennzeichnung von Bio-Wein gilt Folgendes:
Wein, der ab dem 01.08.2012 nach den neuen Vorschriften hergestellt wird, kann als ökologischer/biologischer Wein bezeichnet werden. In diesem Fall ist die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo, wie bei allen Bio-Produkten, verpflichtend. Der Hinweis "Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau" ist dann nicht mehr zulässig.
Weinbestände, die bis zum 31.07.2012 bereits produziert wurden und die die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 oder die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfüllen, dürfen weiter mit dem Hinweis "Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau" in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der angewandte Weinbereitungsprozess mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 203/2012 im Einklang stand, darf auch dieser Wein bereits als Bio-Wein verbunden mit dem obligatorischen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Das Bio-Siegel darf, wie bei den anderen Bio-Lebensmitteln, auch bei Bio-Wein, der die neuen Vorschriften erfüllt, ab dem 01.08 2012 freiwillig verwendet werden.
Soweit Wein, der bis zum 31.07.2012 bereits erzeugt wurde, noch mit dem Hinweis "Wein aus Trauben aus ökologischem Landbau" oder "Wein aus ökologisch erzeugten Trauben" in Verkehr gebracht werden soll, ist bei der Platzierung des Bio-Siegels auf dem Etikett wie bisher auf die räumliche Nähe zu den genannten Hinweisen zu achten.

