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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Informationsstelle Bio-Siegel:
Postadresse
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn
Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907
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Hintergrundinformationen
Darf mit dem Bio-Siegel geworben werden?
Die Verwendung des Bio-Siegels zum Zwecke der Werbung ist möglich und erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Produkte mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden dürfen. Daher können sowohl Preis-Displays, die Bio-Produkte auszeichnen, als auch z.B. Regale, in denen Bio-Produkte angeboten werden, das Bio-Siegel tragen. Ebenso kann mit Deckenhängern oder Schaufensteraufklebern geworben werden. Die Maximalgröße des Bio-Siegels darf zu Werbezwecken überschritten werden.

