Gesetze und Verordnungen

verschieden farbig gefüllte Saftgläser auf Bio-Siegel Bierdeckeln
Bio-Obstsäfte

Rechtsgrundlage für das Bio-Siegel ist das Externer Link Öko-Kennzeichengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2009 (BGBl. I S. 78) (pdf-Datei).

Im Hinblick auf die Kriterien für die Verwendung des Bio-Siegels nimmt das Öko-Kennzeichengesetz Bezug auf die Anforderungen der von der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften). Erzeugnisse, die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sind, müssen entsprechend diesen Vorschriften produziert und kontrolliert worden sein. Neben diesen Bestimmungen enthält das Öko-Kennzeichengesetz Straf- und Bußgeldvorschriften bei einem Missbrauch des Bio-Siegels.

Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) vom 16. Februar 2002  geregelt. Die Verordnung schreibt eine Anzeigepflicht vor der erstmaligen Verwendung des Bio-Siegels vor.

Externer Link Übersicht über die Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau im Informationsportal Oekolandbau.de