Welche Zusatzstoffe sind für Bio-Produkte zugelassen?

- Bio-Eissorten unterschiedlicher Hersteller
Der Einsatz von Zusatzstoffen in Öko-Lebensmitteln wird durch eine Positivliste geregelt, die im Anhang VIII der
Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 889/2008 festgeschrieben ist. Andere Stoffe als die dort gelisteten sind in Öko-Lebensmitteln verboten.
Der Anhang VIII "Zutaten, Verarbeitungshilfsstoffe" regelt diejenigen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die neben Erzeugnissen aus ökologischem Landbau bei der Verarbeitung der ökologischen Lebensmittel eingesetzt werden dürfen.
Weitere Informationen
Umfangreiche Informationen zum Einsatz von Zusatzstoffen in der ökologischen Lebensmittelverarbeitung finden Sie im
Verarbeiter Bereich auf Oekolandbau.de.
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