Was bedeutet artgerechte Tierhaltung nach EG-Öko-Verordnung?

Schwein im Kleegras
Freiland-Schwein im Kleegras

Artgerechte Tierhaltung nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterscheidet sich ganz von der "konventionellen" Tierhaltung. Folgende Grundprinzipien werden im ökologischen Landbau eingehalten:

  • Den Tieren ist Auslauf im Freien und je nach Tierart Weidegang zu gewähren.
  • Das Umfeld der Tiere muss hinsichtlich der Belüftung, der Lichtansprüche und des Platz und Komfortbedarfs artgerecht gestaltet sein und das natürliche Sozialverhalten ermöglichen.
  • Eine ganzjährige Anbindehaltung ist nicht erlaubt.
  • Vollspaltenböden sind nicht zulässig.
  • Ferkel und Hühner werden nicht in Käfigen gehalten.
  • Der Einsatz von Hormonen, Wachstums und Leistungsförderern ist verboten.
  • Der vorbeugende Einsatz von Medikamenten, Antibiotika etc. ist nicht erlaubt.
  • Die Fortpflanzung erfolgt grundsätzlich im Natursprung, künstliche Besamung ist jedoch erlaubt. Nicht zulässig sind andere künstliche Fortpflanzungsmethoden.
  • Eingriffe am Tier wie Zähnekneifen, Kupieren des Schwanzes, Stutzen der Schnäbel etc. dürfen nicht systematisch angewendet werden. Die Enthornung von Rindern ist aus Sicherheitsgründen erlaubt.

Weitere Informationen zur Tierhaltung im Ökologischen Landbau

Informationsportal Ökolandbau.de:


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