Bio-Kontrollen

Kontrollgespräch

Die Kontrolle für Ökoprodukte ist ähnlich organisiert wie der TÜV. Wer Ökoprodukte herstellt und entsprechend kennzeichnet, muss sich bei einer zugelassenen Kontrollstelle anmelden. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen werden und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.

Externer Link Auf Oekolandbau.de finden Sie eine Liste aller deutschen Kontrollbehörden und eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen.

Kontrolliert werden die Betriebe mindestens einmal im Jahr in der Regel nach Voranmeldung, so dass die Betriebsleiter die notwendigen Unterlagen vorbereiten können. Ergänzend gibt es unangemeldete Stichprobenkontrollen. Besteht der Verdacht, dass ein Betrieb zum Beispiel verbotene Spritzmittel eingesetzt hat, werden Blatt- oder Warenproben analysiert, um Verstöße gegebenenfalls beweisen zu können.

Sanktionen

Betriebe, die gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, werden bestraft. Die Sanktionen reichen von Auflagen und kostenpflichtigen Nachkontrollen bei geringfügigen Verstößen bis zur Aberkennung des Status des Ökobetriebes in schwerwiegenden Fällen.

Externer Link Hier finden Sie die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Verfahrenskontrolle

Im Rahmen der so genannten Verfahrens- oder Prozesskontrollen wird der gesamte Betriebsablauf kontrolliert. Dazu gehört ein Betriebsrundgang mit Besichtigung der Felder, Weiden, Ställe und Lagerstätten sowie gegebenenfalls der Produktions- und Verkaufsstätten. Ergänzend werden die Erntedaten erfasst und mit den Futterrationen, Lager- und Verkaufsmengen abgeglichen. Bei der Kontrolle wird unter anderem überprüft, ob sich nur zulässige Betriebsmittel im Betrieb befinden und die Angaben des Betriebsleiters korrekt und plausibel sind.

Dokumentation

Kontrollformulare

Ausschlaggebend für eine effiziente Kontrolle ist, dass alle erforderlichen Dokumente und Aufzeichnungen vorliegen. Dies bedeutet für die Betriebe meist zusätzlichen Aufwand, der aber auch mehr Transparenz im Betrieb ermöglichen kann. Beispielsweise müssen auch nicht buchhaltungspflichtige Betriebe eine vollständige Belegsammlung vorlegen. Pflege- und Düngemaßnahmen müssen genau aufgezeichnet werden, die Futterrationen und die Verkaufsmengen an Endverbraucher müssen nachvollzogen werden können.

Auch Produkte, die außerhalb der EU erzeugt werden, müssen durch entsprechend qualifizierte Kontrollstellen kontrolliert sein.  Importierte Bioprodukte dürfen nur  dann als Bioware vermarktet werden, wenn sie nach Standards produziert und kontrolliert wurden, die denen der EU gleichwertig sind.

Sie als Verbraucher halten ein von Anfang bis Ende kontrolliertes Produkt in den Händen, wenn in der Kennzeichnung auf den ökologischen Landbau, zum Beispiel durch den Hinweis  "Bio" oder "Öko" und/ oder das Bio-Siegel Bezug genommen wird und die Kontrollstellennummer enthalten ist. 

Mehr Informationen zur Kennzeichnung von Bioprodukten finden Sie im Externer Link Verbraucher Bereich auf Oekolandbau.de: Kontrollstellen-Nummer, EU-Logo und Bio-Siegel