Bio-Kontrollen
Die Kontrolle für Öko-Produkte ist ähnlich organisiert wie der TÜV. Wer Öko-Produkte herstellt und entsprechend kennzeichnet, muss sich bei einer zugelassenen Kontrollstelle anmelden. Die Kontrollstellen in Deutschland sind private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen werden und von den Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden.
Kontrolliert werden die Betriebe mindestens einmal im Jahr nach Voranmeldung, so dass die Betriebsleiter die notwendigen Unterlagen vorbereiten können. Ergänzend gibt es unangemeldete Stichprobenkontrollen. Besteht der Verdacht, dass ein Betrieb zum Beispiel verbotene Spritzmittel eingesetzt hat, werden Blatt- oder Warenproben analysiert, um Verstöße gegebenenfalls beweisen zu können.
Sanktionen
Betriebe, die gegen die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verstoßen, werden bestraft. Die Sanktionen reichen von Auflagen und kostenpflichtigen Nachkontrollen bei geringfügigen Verstößen bis zur Aberkennung des Status des Öko-Betriebes in schwerwiegenden Fällen.
Hier finden Sie die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
Verfahrenskontrolle
Im Rahmen der so genannten Verfahrens- oder Prozesskontrollen wird der gesamte Betriebsablauf kontrolliert. Dazu gehört ein Betriebsrundgang mit Besichtigung der Felder, Weiden, Ställe und Lagerstätten sowie gegebenenfalls der Produktions- und Verkaufsstätten. Ergänzend werden die Erntedaten erfasst und mit den Futterrationen, Lager- und Verkaufsmengen abgeglichen. Im Wesentlichen wird bei der Kontrolle überprüft, ob sich nur zulässige Betriebsmittel im Betrieb befinden und die Angaben des Betriebsleiters korrekt und plausibel sind.
Dokumentation
Ausschlaggebend für eine effiziente Kontrolle ist, dass alle erforderlichen Dokumente und Aufzeichnungen vorliegen. Dies bedeutet für die Betriebe meist zusätzlichen Aufwand, der aber auch mehr Transparenz im Betrieb ermöglichen kann. Beispielsweise müssen auch nicht buchhaltungspflichtige Betriebe eine vollständige Belegsammlung vorlegen. Pflege- und Düngemaßnahmen müssen genau aufgezeichnet werden, die Futterrationen und die Verkaufsmengen an Endverbraucher müssen nachvollzogen werden können.
Auch Produkte, die außerhalb der EU erzeugt wurden, werden durch europäische oder ortsansässige Kontrollstellen überprüft. Importierte Produkte dürfen erst dann als Bio-Ware gekennzeichnet werden, wenn eine europäische Kontrollbehörde bestätigt hat, dass der europäische Standard erfüllt wurde.
Jede Kontrolle endet mit einer Zertifikatserteilung bzw. –verlängerung. Sie als Verbraucher halten ein von Anfang bis Ende kontrolliertes Produkt in den Händen, wenn auf der Etikettierung "Bio" oder "Öko" und/ oder das Bio-Siegel auf der Etikettierung ausgewiesen ist. Entscheidend ist die Ausweisung der Kontrollstelle.
Mehr Informationen zur Kennzeichnung von Bio-Produkten finden Sie im
Verbraucher Bereich auf Oekolandbau.de: Kontrollstellen-Nummer, EU-Logo und Bio-Siegel


