Name der Seite: Unter welchen Umständen darf das Bio Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?
URL: http://www.bio-siegel.de/index.php?id=215
Autor: bio-siegel.de
Stand: 10.09.2010

Lobt eine Großküche ihre Speisen mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau aus, so ist dieser Betrieb kontrollpflichtig nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das heißt, der Betrieb muss sich kontrollieren und zertifizieren lassen!
Als zertifizierter Bio‑Gastronomie‑Betrieb können Sie das Bio‑Siegel - nachdem sie die Produkte bei der Informationsstelle Bio‑Siegel angezeigt haben - sowohl zur Kennzeichnung von Produkten, also in der Außer-Haus Verpflegung von Öko-Menüs, Öko-Komponenten und Rohstoffen, als auch zu Werbezwecken zum Beispiel auf einem Flyer, nutzen.
Bei der Werbung muss darauf geachtet werden, dass das Bio-Siegel nicht irreführend eingesetzt wird, d.h. dass eindeutig ist, auf welche Produkte sich das Bio-Siegel bezieht. Aus diesem Grunde sollte das Bio-Siegel am besten immer in unmittelbarer Nähe zu den Produkten etikettiert werden, auf die es sich bezieht, oder ein entsprechender Hinweis den Bezug zu den Produkten herstellen.