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Name der Seite: Unter welchen Umständen darf das Bio Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?
URL: http://www.bio-siegel.de/index.php?id=215
Autor: bio-siegel.de
Stand: 10.09.2010




Unter welchen Umständen darf das Bio-Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?

Gedeckter Tisch mit Informationskarte

Lobt eine Großküche ihre Speisen mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau aus, so ist dieser Betrieb kontrollpflichtig nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das heißt, der Betrieb muss sich kontrollieren und zertifizieren lassen!

Als zertifizierter Bio‑Gastronomie‑Betrieb können Sie das Bio‑Siegel - nachdem sie die Produkte bei der Informationsstelle Bio‑Siegel angezeigt haben - sowohl zur Kennzeichnung von Produkten, also in der Außer-Haus Verpflegung von Öko-Menüs, Öko-Komponenten und Rohstoffen, als auch zu Werbezwecken zum Beispiel auf einem Flyer, nutzen.

Bei der Werbung muss darauf geachtet werden, dass das Bio-Siegel nicht irreführend eingesetzt wird, d.h. dass eindeutig ist, auf welche Produkte sich das Bio-Siegel bezieht. Aus diesem Grunde sollte das Bio-Siegel am besten immer in unmittelbarer Nähe zu den Produkten etikettiert werden, auf die es sich bezieht, oder ein entsprechender Hinweis den Bezug zu den Produkten herstellen.

Weitere Informationen

Externer Link Ökolandbau.de - Großverbraucher


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