Artgerechte Tierhaltung nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterscheidet sich ganz von der "konventionellen" Tierhaltung. Folgende Grundprinzipien werden im ökologischen Landbau eingehalten:
- Den Tieren ist Auslauf im Freien und je nach Tierart Weidegang zu gewähren.
- Das Umfeld der Tiere muss hinsichtlich der Belüftung, der Lichtansprüche und des Platz und Komfortbedarfs artgerecht gestaltet sein und das natürliche Sozialverhalten ermöglichen.
- Eine ganzjährige Anbindehaltung ist nicht erlaubt.
- Vollspaltenböden sind nicht zulässig.
- Ferkel und Hühner werden nicht in Käfigen gehalten.
- Der Einsatz von Hormonen, Wachstums und Leistungsförderern ist verboten.
- Der vorbeugende Einsatz von Medikamenten, Antibiotika etc. ist nicht erlaubt.
- Die Fortpflanzung erfolgt grundsätzlich im Natursprung, künstliche Besamung ist jedoch erlaubt. Nicht zulässig sind andere künstliche Fortpflanzungsmethoden.
- Eingriffe am Tier wie Zähnekneifen, Kupieren des Schwanzes, Stutzen der Schnäbel etc. dürfen nicht systematisch angewendet werden. Die Enthornung von Rindern ist aus Sicherheitsgründen erlaubt.