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Name der Seite: Muss die Verwendung des Bio-Siegels angezeigt werden?
URL: http://www.bio-siegel.de/index.php?id=207
Autor: bio-siegel.de
Stand: 07.09.2010




Muss die Verwendung des Bio-Siegels angezeigt werden?

Saftgläser auf Bio-Siegel Bierdeckel
Bio-Obstsäfte

In der Öko-Kennzeichenverordnung ist geregelt, dass Erzeugnisse, die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden, bei der Informationsstelle Bio-Siegel vor der erstmaligen Verwendung anzuzeigen sind.

Alle Hersteller von Bio-Produkten, die das Bio-Siegel nutzen möchten, müssen diese anzeigen und hierzu pro Produkt ein Musteretikett (auf ein DIN-A4-Blatt aufgeklebt) an die Informationsstelle Bio-Siegel senden. Am einfachsten ist es, wenn Sie ihr Produkt online anmelden.

Außerdem gibt es das PDF-Datei Anzeigeformular (PDF-Dokument, 96 KB) in der Öko-Kennzeichenverordnung. Das ausgefüllte Anzeigeformular kann per E-Mail, Fax oder Post der Informationsstelle Bio-Siegel übermittelt werden.

Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine E-Mail mit Zugangsdaten und hat dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse zur Bio-Siegel-Nutzung hinzuzufügen.

Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Nicht anmelden müssen sich Einkaufsstätten, die Produkte mit dem Bio-Siegel verkaufen und keine Kennzeichnung oder sonstige Aufbereitung der Produkte gemäß der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vornehmen oder vornehmen lassen.

Detailinformationen finden Sie unter "Schritte zum Bio-Siegel".

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