Name der Seite: Können Importwaren mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden?
URL: http://www.bio-siegel.de/index.php?id=205
Autor: bio-siegel.de
Stand: 07.09.2010

Ja, alle entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung EG Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) hergestellten und kontrollierten Importprodukte aus anderen Mitgliedstaaten der EU sowie nach den speziellen Importbestimmungen eingeführten Produkte aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern), können mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
Waren, die in anderen Mitgliedstaaten der EU in Einklang mit den Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert wurden, unterliegen dem freien Warenverkehr in der gesamten EU. Für Waren aus Drittländern gelten spezielle Importbestimmungen, die in der Checkliste für Importeure im Einzelnen aufgeführt sind.
Hier finden Sie eine Checkliste für Importeure.