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Name der Seite: Checkliste für Händler
URL: http://www.bio-siegel.de/index.php?id=181
Autor: bio-siegel.de
Stand: 07.09.2010




Checkliste für Händler von Bio-Produkten

Als Händler dürfen Sie das Bio-Siegel nur dann zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen.

1. Ihr Handelsunternehmen hat ein Öko-Zertifikat

Jedes Unternehmen, dass Bio-Produkte aufbereitet, lagert oder vermarktet, ist kontrollpflichtig nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Einzelhändler sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht befreit, z.B. wenn sie Erzeugnisse ohne weitere Aufbereitung (z.B. Verpacken, Etikettieren) direkt an Endverbraucher verkaufen und keine Lager außerhalb der Verkaufsstelle nutzen. Bitte fragen Sie dazu auch Ihre zuständige Landesbehörde. Externer Link Hier finden Sie die Ansprechpartner.

Eine Umverpackung und Etikettierung von Produkten mit dem Bio-Siegel darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die am Kontrollverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007  teilnehmen. Hier finden Sie eine Externer Link Übersicht über die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften muss von einer anerkannten Kontrollstelle regelmäßig überprüft werden. Im Informationsportal oekolandbau.de finden Sie die Adressen aller in Deutschland zugelassenen Kontrollstellen: Externer Link Zur Kontrollstellenliste.

2. Das Produkt ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert

Ökologische Erzeugnisse, die entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Durchführungsvorschriften) produziert, verarbeitet bzw. importiert werden, dürfen mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung

Das Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Inhaber der Marke verfolgt.

Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Im Design-Guide finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung, etc.) des Bio-Siegels.

Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung und den Design-Guide zum Herunterladen: Zu den Gestaltungsrichtlinien

Werbung mit dem Bio-Siegel

Die Verwendung des Bio-Siegels zum Zwecke der Werbung ist möglich und erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Produkte mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden dürfen. Daher können sowohl Preis-Displays die Bio-Produkte auszeichnen, als auch z.B. Regale, in denen Bio-Produkte angeboten werden, das Bio-Siegel tragen. Ebenso kann mit Deckenhängern oder Schaufensteraufklebern geworben werden. Die Maximalgröße des Bio-Siegels darf zu Werbezwecken überschritten werden.

4. Sie haben das Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt?

Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel erstmalig in Verkehr bringen, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

A Online-Anzeige

Nutzen Sie die Online-Datenbank der Informationsstelle Bio-Siegel.

Bitte beachten Sie: Auch bei selbst erfolgter Eintragung in der Bio-Siegel Datenbank, müssen Sie ein Musteretikett an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung senden, damit Ihr Eintrag freigeschaltet werden kann.

B Registrierung über das Anzeigeformular

Laden Sie sich das PDF-Datei Anzeigeformular als PDF-Datei (deutsch, ca. 40 kB) (PDF-Dokument, 96 KB) herunter, füllen es aus und senden es per E-Mail, Fax oder Post an folgende Adresse:

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

5. Sie haben ein Musteretikett an die Informationsstelle Bio-Siegel gesendet?

Zu jeder Anzeige (online, per Fax oder Post) müssen die Musteretiketten der angemeldeten Produkte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesendet werden. Dies kann per E-Mail als pdf-Datei sowie per Fax oder Post (auf einem DIN-A4-Blatt aufgeklebt) geschehen.

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512 - Informationsstelle Bio-Siegel
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)228/ 99 6845 - 2907

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

Zugang zur Datenbank

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen, bzw. Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Daten aus der Bio-Siegel Produkt- und Unternehmensdatenbank.

Wenn Sie einen Zugang mit eigenem Passwort angelegt haben, können Sie Ihre Einträge selbstständig aktualisieren und haben dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse hinzuzufügen. Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Hier finden Sie die Produkt- und Unternehmensdatenbank Bio-Siegel.

Bitte beachten!

Bitte registrieren Sie sich nur einmal unter Ihrer Kundennummer. Diese Kundennummer ist zukünftig Ihr Aktenzeichen, unter dem wir Ihre Eintragungen bearbeiten werden.

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte nicht ein zweites Mal neu an, sondern kontaktieren Sie die Informationsstelle Bio-Siegel:

Telefonnummer: 0228/6845-3979 oder -3355

E-Mail: Kontakt bio-siegel@ble.de

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels ist strafbar und kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Die bei der Produktanzeige gemachten Angaben können den für die Überwachung des ökologischen Landbaus zuständigen Länderbehörden für Kontrollzwecke zur Verfügung gestellt werden.