Name der Seite: Regionale Bio-Siegel
URL: http://www.bio-siegel.de/index.php?id=146
Autor: bio-siegel.de
Stand: 01.08.2010
In verschiedenen Bundesländern und Regionen Deutschlands wurden zur Förderung der Regionalvermarktung Bio-Siegel mit Herkunftsbestimmungen verknüpft:

Das Land Hessen führt zur Förderung des Absatzes von biologisch erzeugten Lebensmitteln ein Qualitätszeichen mit Herkunftskennzeichnung für diese Produkte ein. Träger des Bio-Siegels Hessen ist das Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz mit Sitz in Wiesbaden und die MGH GUTES AUS HESSEN GmbH mit Sitz in Friedberg zu jeweils gleichen Anteilen.
Der Anbau in der Erzeugung von pflanzlichen Produkten muss zu 100 Prozent in der jeweiligen Region erfolgen.
In der Erzeugung von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch und Lammfleisch müssen die Tiere spätestens ab dem Alter von sechs Wochen in der jeweiligen Region gehalten werden. Die Tiere in der Geflügelfleischerzeugung müssen spätestens ab einem Alter von einer Woche in der jeweiligen Region gehalten werden.
Bei Verarbeitungsprodukten müssen die jeweiligen Agrarrohprodukte (Milch bei Milchprodukten) aus der Erzeugung in der jeweiligen Region stammen. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, vorausgesetzt sie entsprechen den Anforderungen der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen.
Bis zu 10 Prozent der Hauptzutat eines Produktes können von außerhalb der Region stammen, wenn das Erzeugnis in der jeweiligen Region nicht in ausreichender Menge verfügbar ist.
Hier finden Sie das Handbuch mit den wichtigsten Informationen für Zeichennutzer:
Bio aus Hessen - nah und gut!

Mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg wird das Anliegen des Ministeriums bekräftigt, ökologische wie konventionelle Landbewirtschaftung mit gleichen Marktchancen zu versehen.
Das "Bio-Zeichen Baden-Württemberg" setzt als Grundanforderung die EG-Öko-Verordnung voraus. Darüber hinaus dürfen Produkte grundsätzlich nur dann das "Bio-Zeichen Baden-Württemberg" tragen, wenn sie aus Betrieben kommen, die komplett auf Öko-Produktion umgestellt haben und deren Produktionskette eindeutig in der angegebenen Region nachvollziehbar ist.
Träger des Bio-Zeichens Baden-Württemberg ist das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raumes, Lizenznehmer sind die Verbände:
Bioland Landesverband Baden-Württemberg
Demeter Baden-Württemberg
Ecoland
Marktgesellschaft der Naturland Betriebe Durch den Abschluss von Zeichennutzungsverträgen mit den Lizenznehmern erhalten Erzeuger und Verarbeiter das Recht das Zeichen zu Nutzen und die Pflicht zur Einhaltung der dezidierten Produktionskriterien.
Bei pflanzlichen Produkten erfolgt der Anbau zu 100% in der jeweiligen Region. Bei Verarbeitungsprodukten stammen die Agrar-Rohprodukte (z.B. Getreide bei Backwaren, Obst bei Fruchtsaft) ebenfalls aus der Region, übrige Zutaten dürfen aus anderen Regionen bezogen werden, werden aber ebenfalls nach den Bestimmungen produziert.
Bei tierischen Produkten gelten u.a. folgende Bestimmungen:
Tiere müssen spätestens ab dem Alter von 6 Wochen in der Region gehalten werden. Die Futtermittel müssen konsequent nach dem Kreislaufkonzept überwiegend aus der betriebseigenen Erzeugung stammen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Bio-Zeichen Baden-Württemberg Bio + Regional = Optimal

Ziel der Landesregierung ist es, durch einen Komplex an verschiedenen Maßnahmen günstige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung der ökologisch zertifizierten Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.
Die Erschließung von regionalen sowie überregionalen Absatzmärkten für Bioprodukte aus Mecklenburg-Vorpommern ist von großer Bedeutung. Mit dem Bio-Zeichen Mecklenburg-Vorpommern soll der Absatz regionaler Produkte gefördert sowie das Bewusstsein für eine regionale Identität verstärkt werden. Das Bio-Zeichen ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Gesundheitsland.
Unverarbeitete pflanzliche Agrarprodukte müssen zu 100 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern erzeugt worden sein.
In der Erzeugung von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch und Lammfleisch müssen die Tiere spätestens ab dem Alter von sechs Wochen in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden. Die Tiere in der Geflügelfleischerzeugung müssen spätestens ab einem Alter von einer Woche in
der jeweiligen Region gehalten werden.
Bei aufbereiteten Erzeugnisse müssen mindestens 90 Prozent Gewichtsanteil der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus Mecklenburg-Vorpommern stammen.
Landesanstalt für Landwirtschaft, Lebensmittel und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Das "Biosiegel Rhön" zeichnet das Mittelgebirge mit seinen Landesteilen Bayern, Hessen und Thüringen als besondere Qualitätsregion aus. Erstmals ist es in Deutschland gelungen, ein gemeinsames Qualitätssiegel über völlig unterschiedliche administrative Grenzen hinaus einzuführen. Die Rhön mit ihren drei Landesteilen vereint nun das "Biosiegel Rhön", das ein wichtiger Bestandteil der "Dachmarke Rhön" ist.
Es kann von allen Betrieben, die ihren Sitz in der Gebietskulisse der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Rhön (Landkreise Fulda, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis) haben und nach der EG-Öko-Verordnung erzeugen und verarbeiten genutzt werden.
Der Hauptbestandteil der jeweiligen Produkte muss in der Rhön erzeugt worden sein. Zum Beispiel bei Apfelsaft müssen die verwendeten Äpfel zu 90 Prozent aus dem Gebiet der Rhön kommen. Und dabei selbstverständlich aus ökologischem Anbau stammen.
Um das Zeichen nutzen zu können, ist eine Mitgliedschaft des Unternehmens in einem der drei Vereine Naturpark und Biosphärenreservat Bayer. Rhön e.V., Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V. oder Regionalforum Thüringer Rhön e.V. notwendig. Weitere Gebühren fallen nicht an.