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Autor: bio-siegel.de
Stand: 07.09.2010
Im Juni 2007 haben sich die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union auf eine vollständige Neufassung der EG-Öko-Verordnung geeinigt. Die als Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen /biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2029/91 veröffentlichte neue EG-Öko-Basisverordnung gilt seit dem 1. Januar 2009. Die Durchführungsbestimmungen des verabschiedeten Verordnungstextes müssen noch ausgearbeitet werden.
Hier finden Sie die EG-Öko-Basisverordnung sowie die Durchführungsbestimmungen
Mit dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) werden in Deutschland bestimmte Vollzugsaufgaben im ökologischen Landbau gebündelt und die Effizienz der Durchführung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verbessert. Das Öko-Landbaugesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet und zuletzt durch neuen Wortlaut mit Wirkung zum 01.01.2009 an die neuen EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.
Das Öko-Kennzeichengesetz regelt die Einführung und Verwendung des staatlichen Bio-Siegels und enthält Straf- und Bußgeldvorschriften für den Missbrauch des Bio-Siegels.
Öko-Kennzeichengesetz (pdf-Datei)
Die Öko-Kennzeichenverordnung ergänzt das geltende Öko-Kennzeichen-Gesetz um Einzelheiten in punkto Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sowie um Sanktionsvorschriften. Die Verordnung sichert eine breite und unbürokratische Verwendung des Siegels bei strengen Sanktionen im Fall von Verstößen.